OLG Koblenz, Urteil vom 22. Oktober 2014 – 5 U 385/13 –, juris

Leitsatz

1. Veräußert der Steuerpflichtige im Vorfeld der geplanten Umwandlung seines Einzelunternehmens dessen Betriebsgrundstück, muss ihn der Steuerberater auf die Möglichkeit der Rücklagenbildung nach § 6b Abs. 3 EStG hinweisen. Versäumt er dies, muss der Steuerberater die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens widerlegen.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Ersatzbeschaffungsabsicht und deren Realisierbarkeit nach Maßgabe der gesetzlichen und sonstigen steuerrechtlichen Vorschriften trifft hingegen den Mandant des Steuerberaters.