LG Stendal, Urteil vom 24. Juli 2013 – 23 S 2/13 –, juris

Orientierungssatz

Ein Steuerberater haftet seinem Mandanten auf Schadensersatz, wenn er einen Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid ohne vorherige Rücksprache zurücknimmt, obwohl ihm eine mögliche Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (hier: dass eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort verlegt und seine Wohnung am Beschäftigungsort als Zweithaushalt beibehält) aufgrund einer Veröffentlichung im Jahresbericht des Bundesfinanzhofes für das Jahr 2007 hätte bekannt sein müssen. Der Steuerberater hat die berufsrechtliche Pflicht, sich über aktuelle Geschehnisse des Steuerrechts auf dem laufenden zu halten.